Beschwerdemanagement

Die Kinder unserer Einrichtung haben die Möglichkeit, sich entsprechend der Vorschriften des §45 im SGB VIII äußern und beschweren zu können, wenn sie ein Anliegen haben. Die Implementierung einer Beschwerde- und Beteiligungskultur kann Kinder davor schützen, dass etwas gegen ihren Willen geschieht oder sie Opfer von Gewalt jeglicher Art werden. In unserer Einrichtung werden deshalb regelmäßig die Kinderrechte der UN-Kinderrechts-Konvention besprochen und liegen für die Kinder in Form von Flyern griffbereit aus.

Diskussionen werden nach Möglichkeit im Plenum geführt, sodass alle Kinder ihre Meinung zu einer Thematik nennen können und basisdemokratische Entscheidungen getroffen werden (z.B. im Stuhlkreis). Weiterhin haben die Kinder die Möglichkeit mit der Leitung oder einer Vertrauensperson nach Wahl Beratungsgespräche zu führen, die auf Wunsch des Kindes geheim gehalten werden. Ziel dieser Gespräche ist, mit den betroffenen Personen eine Gesprächsebene zu finden, in der die einzelnen Personen ihre Sichtweisen und Wünsche äußern, sodass Lösungsschritte erarbeitet werden können.

Die Eltern können ihre Wünsche und Sorgen auf verschiedene Arten äußern. Sie können persönliche Gespräche, die vorhandenen Gremienstrukturen oder die anonyme Elternumfrage (die einmal jährlich durchgeführt wird) nutzen, um Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und aktive Mitgestalter ihrer Umgebung zu werden. Wir erkennen dies als Chance an, die Qualität unserer Arbeit stetig zu verbessern und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Familien einzugehen.
Alle Beschwerden werden schriftlich fixiert und in regelmäßigen Abständen reflektieren wir mit allen Interessensgruppen, ob die vereinbarten Lösungsansätze wirken.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter Familienzentrum

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