Gemeindeleitung

Gemeindeleitung / Presbyterium

Das Presbyterium, früher auch oft Ältestenrat genannt, ist das Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde.

In den Bereichen Seelsorge, Diakonie, Finanzen, Bauangelegenheiten, Personalführung, Verwaltung und vielen mehr muss das Presbyterium leiten und entscheiden. Für das Tagesgeschäft wird ein Vorstand gewählt, da nicht zu jeder Entscheidung das gesamte Presbyterium zusammengerufen werden kann. Mindestens einmal im Monat trifft sich das Presbyterium zu einer Sitzung, in der alle Fragen und Entscheidungen seit der letzten Sitzung vorgestellt, diskutiert, bestätigt oder verändert werden.

Das Presbyterium wird jeweils für vier Jahre gewählt, d.h. alle vier Jahre finden Wahlen statt, bei denen sich Gemeindemitglieder aufstellen und für vier Jahre wählen lassen können (so auch wieder 2016). Nach der Wahl und der Bestätigung und Einführung des neuen Presbyteriums werden die Aufgabengebiete aufgestellt und verteilt. In unserer Gemeinde gibt es dafür eine Satzung die das alles regelt und Aufgabengebiete auf Ausschüsse verteilt. Die Presbyterinnen und Presbyter verteilen sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen auf diese Fachausschüsse.

Mitglieder in einem Presbyterium sind als geborene Mitglieder (stehen nicht zur Wahl) die Pfarrstelleninhaber. Gewählt werden die von einer Wahlkommission vorgeschlagenen Gemeindemitglieder und Mitarbeiter der Gemeindeeinrichtungen. Die Anzahl von Presbyterplätzen und Mitarbeiterpresbytern wird vom vorherigen Presbyterium vor einer Wahl festgelegt.

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