Presbyterium

Presbyterium - was ist das?

Presbyterium / Wir leiten gemeinsam

Die Gemeinde wird geleitet vom Presbyterium. Die Mitglieder des Presbyteriums treffen sich in der Regel einmal im Monat zu einer Sitzung, außerdem nehmen alle an einem oder mehreren Ausschüssen teil, die sich auf einzelne Themen konzentrieren und auch Beschlüsse für das Presbyterium vorbereiten.

Dazu gehören Ausschüsse für Bau, Diakonie, Finanzen und Personal, Jugend, Kindertagesstätte, Kirchenmusik, Öffentlichkeitsarbeit, Strukturfragen und Theologie.

Die Mitglieder des Presbyteriums werden für jeweils vier Jahre von den Gemeindegliedern gewählt. Die nächste Wahl wird im Frühjahr 2024 stattfinden.

Wenn Sie Fragen dazu haben oder selbst gern im Presbyterium mitarbeiten möchten, dann sprechen Sie uns an. Alle Presbyter und Presbyterinnen geben gern Auskunft über ihre Mitarbeit in der Gemeinde.

Information zur Wahl des neuen Presbyteriums im Februar 2024

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 15. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 12 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 3 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

 Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro Leither Straße 33, 45307 Essen. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder im Gemeindebüro abgegeben werden.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

-    Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeinde-

     zugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,

-    zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und

-    am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro ausgelegt und kann zu den Öffnungszeiten donnerstags in der Zeit von 15.00-17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr eingesehen werden.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

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